Steuervorteil

Das Wichtigste in Kürze

Sie können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen.
Sie können maximal Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld. Sie können den Steuervorteil mit anderen kombinieren, weil die Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten durch die Finanzbehörden nicht immer eindeutig ist.
Die Arbeiten müssen haushaltsnah sein und direkt in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden, damit das Finanzamt den Steuervorteil anerkennt. Das ist unter Umständen sogar dann möglich, wenn Ihre Immobilie in einem anderen europäischen Staat liegt.
Da die Regelung vor allem geschaffen wurde, um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt…

 

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Haushaltsnahe Tätigkeit – Die wichtigste Voraussetzung ist erfüllt, wenn Sie als Privatperson bei einem Dienstleister Tätigkeiten in Auftrag gegeben haben, die ansonsten Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen würden. Also durch Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder, die zu Hause wohnen. Es muss sich auch tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Ihrem Haushalt ausgeführt wird…

Quelle: www.finanztip.de